Ihre Betriebskosten

Machen Sie jetzt einen geltenden Anspruch!

Um prüfen zu können, ob und wie viel Geld Ihnen von Ihrem Vermieter zusteht (nähere Informationen dazu finden Sie unten bzw. rechts), füllen Sie bitte folgende Felder aus:

Betriebskosten FORMULAR Vertragscheck 24 ähnlich (#6)


Erläuterungen & FAQs

Mögliche Rückerstattung von Betriebskosten bei Mietverhältnissen

Auf Grundlage mehrerer höchstgerichtlicher Entscheidungen prüfen wir derzeit, ob gezahlte Betriebskosten im Rahmen bestehender oder beendeter Mietverhältnisse rückerstattet werden können.

Hintergrund ist, dass viele Mietverträge die Betriebskosten unklar oder gar nicht regeln. Solche Klauseln gelten als unwirksam – Sie haben Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Betriebskosten und müssen künftig keine mehr zahlen.

Was bedeutet das für Sie?
Sollten Ihre Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden, besteht die Möglichkeit, dass Sie künftig keine Betriebskosten mehr zahlen müssen. Darüber hinaus können Sie bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückfordern – auch wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist. Daher lohnt es sich auch, ältere Mietverträge zur Prüfung einzureichen.

Wie hoch kann eine Rückerstattung ausfallen?
Die mögliche Rückzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Höhe der gezahlten Betriebskosten und der Laufzeit Ihres Mietverhältnisses. In einem aktuellen Beispiel wurde einem Mieter rund 12.000 Euro rückerstattet, da die Betriebskosten nicht ausreichend aufgeschlüsselt waren. Laut OGH war die Zahlung daher unzulässig – sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft.

Ablauf der Prüfung:
Nach Einreichung Ihrer Unterlagen erfolgt eine vertrauliche Sichtung durch unser Team. Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung zur möglichen Höhe der Rückforderung sowie eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

Was benötigen wir von Ihnen?
Für die Vorprüfung benötigen wir:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse

  • Eine Kopie Ihres Mietvertrags

  • Die aktuelle Betriebskosten-Vorschreibung (kann nachgereicht werden)

Welche Vermieter sind betroffen?
Die Prüfung beschränkt sich nicht auf einzelne Vermieter. Die Urteile des OGH betreffen viele gewerbliche Vermieter, Genossenschaften und auch Gemeindewohnungen.

Mehrere Mietverhältnisse?
Wenn Sie mehrere Mietverträge hatten, können Sie für jedes Mietverhältnis die entsprechenden Unterlagen hochladen. Nutzen Sie dafür einfach die Funktion „Weiteren Mietvertrag hinzufügen“.

Ist ein aktives Mietverhältnis erforderlich?
Nein – auch bei bereits beendeten Mietverhältnissen können Rückforderungen möglich sein. Wir empfehlen jedoch eine rasche Einreichung, um einer möglichen Verjährung vorzubeugen.

Welche Vorteile haben Sie als Mieter?
Bei entsprechender Rechtslage kann sich daraus ergeben,

  • dass Sie künftig keine Betriebskosten mehr zahlen müssen,

  • und Sie bereits gezahlte Beträge teilweise zurückerhalten.

Welche Kosten entstehen für Sie?
Nur im Erfolgsfall behalten wir 50 % der erstatteten Summe ein. Die restlichen 50 % erhalten Sie ausgezahlt.
Wenn keine Ansprüche bestehen oder das Verfahren nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch das Prozessrisiko übernimmt vollständig unser Partner Konsumentenretter.at.

So funktioniert die Abwicklung:
Nach Eingang Ihrer Daten prüfen wir die Vollständigkeit der Unterlagen. Die juristische Prüfung übernimmt anschließend eine unserer Partnerkanzleien – selbstverständlich auf unsere Kosten. Bei positiver Einschätzung werden Sie direkt durch einen unserer Vertragsanwälte kontaktiert.